13.01.2010 Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
Beschlusstext:
§ 18 wird um einen neuen Absatz 8 ergänzt:
„Die Verwaltung stellt sicher, dass den Fraktionsvorsitzenden unverzüglich alle Unterlagen und Informationen die die Verwaltung den Fachausschüssen zur Verfügung stellt, zugesandt werden."
Begründung:
Die Fraktionsvorsitzenden haben die Arbeit ihrer Fraktionen zu koordinieren. Dies können sie nur dann, wenn sie frühzeitig über alle relevanten Informationen verfügen. In der Vergangenheit wurde durch die Verwaltung zwar hin und wieder zugesagt, dass bestimmte Informationen oder Unterlagen auch den Fraktionsvorsitzenden zugeleitet werden, in der Praxis ist dies aber nur in Ausnahmefällen gelungen. Durch die vorgeschlagene Regelung erhoffen wir uns eine bessere Koordination der Arbeit, die sich auch positiv auf die Effizienz der SVV auswirken kann.
Beratungsergebnis:
Diesem Antrag stimmte die Stadtverordnetenversammlung mit 21 Ja-Stimmen bei 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich zu.
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