10.03.2010 Änderung der Straßenreinigungssatzung – Verbot von Streusalz
Beschlussvorschlag:
§1 Abs. 4 wird durch einen neuen Satz 4 ergänzt:
„Der Einsatz von Streusalz bzw. salzhaltigen Substanzen ist untersagt."
Begründung:
Streusalz ist das bekannteste Auftaumittel zur Schnee- und Eisglättebekämpfung und schädlich für Bäume, da es den Wasserhaushalt stört, zu vermindertem Wurzelwachstum führt und Nährstoffe verdrängt. Es wird nicht abgebaut, sondern reichert sich je nach Witterungsverlauf langsamer oder schneller im Boden an. Insbesondere die zunehmenden Trockenperioden in den vergangenen Jahren haben zu einem erhöhten Chloridgehalt im Boden geführt, da es weniger gut aus den Böden ausgewaschen wurde.
Chlorid wird von den Bäumen über die Wurzeln aufgenommen und bis in die Blätter transportiert, wodurch es zu Verfärbungen der Blätter, Absterbeerscheinungen am Blattrand, sogenannten Nekrosen, vorzeitigem Blattfall und Wachstumsstörungen an den Pflanzen kommt. Bei empfindlichen Baumarten wie Ahorn, Linde und Roßkastanie führen langfristige Salzbelastungen zu schütteren Kronen und zum langsamen Absterben der Bäume.
Straßenbäume prägen das Erscheinungsbild unserer Stadt in einem hohen Ausmaß. Baum bestandene Straßen sind nicht nur schöner und wohnlicher, sondern tragen auch zur Umwelt- und Wohnumfeldverbesserung bei.
Neben den ökologischen, sozio-psychologischen und gestalterischen Effekten sind die stadthygienischen und klimatischen Wirkungen für den städtischen Lebensraum von grundlegender Bedeutung. Allein die Leistungsbilanz eines gesunden Laubbaumes ist beeindruckend: Eine 40-jährige Buche produziert pro Tag 7.000 Liter Sauerstoff, bindet 9.000 Liter Kohlendioxid, verdunstet dabei 400 Liter Wasser und filtert 2 Kilogramm Staub.
Wegen der schädigenden Wirkung auf Pflanzen ist der Einsatz von Streusalz in vielen deutschen Städten, u.a. in Berlin grundsätzlich verboten. Zumal auch wirksame Alternativen zur Glättebekämfung, z.B. durch das Ausbringen von abstumpfenden Substanzen, bestehen, führt ein Verbot von Streusalz in Hohen Neuendorf zu keiner erhöhten Verkehrsgefährdung.
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