10.02.2010 Kostenlose Bereitstellung von Streusand
Beschlussvorschlag:
Die SVV beauftragt die Stadtverwaltung, den Bürgerinnen und Bürgern in allen Stadtteilen kostenlos Streusand zu Verfügung zu stellen.
Die Anfuhr des Streusands soll bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres an geeignete zentrale Lagerplätze in den einzelnen Stadtteilen erfolgen. Von diesen zentralen Lagerplätzen können die Bürgerinnen und Bürger den Streusand selbständig abholen.
Begründung:
In der ehemals selbständigen Gemeinde Stolpe wurde jahrelang erfolgreich so verfahren. Bei der regen Bautätigkeit (u. a. Straßenbau) in der Stadt Hohen Neuendorf dürfte es keinen Mangel an geeignetem Streusand geben. Bei entsprechender Abstimmung mit den Baufirmen entstehen keinerlei zusätzlichen Kosten für die Stadt Hohen Neuendorf. Jedoch kann durch diese Maßnahme die Sicherheit auf den Gehwegen im Winter erhöht werden.
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